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    1

    Freitag, 13. November 2009, 15:23

    Rechtliche Fragen

    Hi,
    ich erstelle nur mal zun Beispiel ein Flyer für einen Kunden, den ich jetzt mal "KundeA" nenne. Er gibt mir Geld dafür, da ich aber kein Gewerbe besitze, geht das in die Kategorie "Schwarzarbeit" stimmt dies?

    Wie sieht das zum Beispiel aus, wenn ich ein Webdesign erstelle, dies dann auf Deviantart o.ä zum Verkauf anbiete und eine nichtprivat person will dieses Webdesign kaufen. Gilt das dann auch als Schwarzarbeit? Oder ist das rechtlich erlaubt?

    Gruß
    TSpawN

    2

    Freitag, 13. November 2009, 15:31

    Schwarzarbeit

    Grundsätzlich gilt vor dem Gesetz jede Einnahme die du durch etwas bekommst als zusätzliches Einkommen und ist somit im Bereich der Einkommenssteuer angesiedelt. Ohne Gewerbschein fällt es eben unter den Bereich Schwarzarbeit.

    Da jeder Kunde in deinem Beispiel Kunde A seine Abrechnung machen muss, muss er auch die von dir gefertigten Flyer angeben als Werbungskosten bzw Werbematerial und dazu braucht er eine Rechnung die wie alles unsere Märchensteuer enthalten muss, ohne diese Rechnung kann dieser Kunde die Flyer nicht absetzen und seine Vorsteuer mindern.

    3

    Freitag, 13. November 2009, 15:45

    Zitat

    Grundsätzlich gilt vor dem Gesetz jede Einnahme die du durch etwas bekommst als zusätzliches Einkommen und ist somit im Bereich der Einkommenssteuer angesiedelt. Ohne Gewerbschein fällt es eben unter den Bereich Schwarzarbeit.


    Das stimmt so nicht ganz.

    Zum einen müssen gelegentliche / unregelmässige Einnahmen aus verschiedenen Berreichen nicht versteuert werden. Beispiele:

    - Du bekommst von Oma 50€ zugesteckt
    - Du hilfst deinem Nachbarn bei tapezieren und er gibt dir etwas Geld dafür

    Für regelmässige Einkünfte musst du dich beim Finanzamt melden und dich steuerlich erfassen lassen.
    Einen Gewerbeschein brauchst du nur dann wenn du auch gewerblich tätig bist... und den gibts beim Gewerbeamt (Kostet ein paar Euro).
    Gewerbe heisst:

    Du produzierst etwas und stellst es DANACH zum Verkauf. Wenn du aber für jemanden etwas entwirfst, dann kann das auch als künstlerische Arbeit zählen und du könntest als Freiberufler durchgehen.

    Zusätzlich gibt es die sogenannte Kleinstunternehmerregelung, bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr bleiben deine Einnahmen steuerfrei (ca 17.000€).
    Deine Rechnung wird dann allerdings auch Brutto wie Netto gestellt, sprich keine Umsatzsteuer.

    Informier dich am besten mal beim Finanzamt, mit denen kann man eigentlich ganz gut reden ;)

    4

    Freitag, 13. November 2009, 16:59

    Ja wie ist es wenn ich bei Shutterstock meine Bilder verkaufe, bzw dort hochlade und monatlich Geld dafür bekomme?

    Ich will einfach nicht, dass nachher jemand kommt, wenn ich irgendwas verkaufe und ich dann schön viel Geld als Strafe zahlen muss.

    Gruß
    TSpawN

    5

    Freitag, 13. November 2009, 17:03

    also ich habe mich auch mit dem Thema beschäftigt.
    Und ich habe erfahren(ich weiß nciht ob es stimmt), dass man Geld verdienen darf, nur darf man siene angebite nicht öffentlich anbiten also z.b. ich mache ihr bild hübsch und sie geben mir 30 €..... du kannst aber sagen z.b.: gerne wäre ich bereit ihr bild zu verschönern.

    also nicht hinschrieben das du geld dafür willst!.... dann kann dir keiner was.... und wenn jmd. intresse hat, dann kannste immer noch mit dem privat einen preis ausmachen.... ;)

    “Wer Photoshop beherrscht ist ebenso wenig Grafikdesigner, wie jemand, der Word beherrscht ein Bestsellerautor ist.”




    6

    Freitag, 13. November 2009, 17:18

    Zitat

    also nicht hinschrieben das du geld dafür willst!.... dann kann dir keiner was.... und wenn jmd. intresse hat, dann kannste immer noch mit dem privat einen preis ausmachen....


    an sich ist das gar nicht so falsch, wenn du das aber relativ häufig machst, dann ist das Steuerhinterziehung und das wird teuer.

    Zitat

    Ja wie ist es wenn ich bei Shutterstock meine Bilder verkaufe, bzw dort hochlade und monatlich Geld dafür bekomme?


    Dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit, d.h. ab zum Finanzamt dort anmelden, danach zum Gewerbeamt-> Schein ausstellen und fertig.

    Kostet Dich einaml ne Gebür, und du bist deine Sorgen los.

    Und nur mal so am Rande das Finanzamt ist auch nicht ganz doof, also versucht nicht mit irgendwelchen Floskeln zu vertuschen, dass ihr etwas verkauft.

    7

    Freitag, 13. November 2009, 17:25

    Also laut meines erachtens so ist es auch mit meinen Portraits oder Aufträgen, das man einen gewissen Betrag monatlich in gewissermaßen verdienen darf was nicht steuerlich abgesetzt werden muss. ;)

    Deswegen teile ich mir meine Arbeiten ein, ich mache quasi im Monat nicht zuviel, damit ich nicht zuviel hmmmm Geld verdient habe. ;)

    Portrait von Mensch und Tier >>> http://www.jensmkunstseite.de/

    8

    Freitag, 13. November 2009, 21:07

    So einfach wie es hier beschrieben wird ist es nicht. In dem Moment wenn ich einen Auftrag annehme und ausführe bin ich laut gesetzt ein Kaufmann. Genaue Definition von freien Künstler ect laut § 18 HGB der ISTKAUFMANN.

    Ich zerstöre nicht gerne Träume aber wir sprechen hier von Printmedien die dann verkauft werden als kein Copyright ect auf deiner Sache keine weiteren Ansprüche. Jeder kann damit machen was er will. Die einfachste Lösung ist einfach an die Gemeinde gehen ein Gewerbe als Istkaufmann laut HGB eröffnen und du bist auf der richtigen Seite.

    9

    Freitag, 13. November 2009, 21:12

    Ja wie ist es wenn ich bei Shutterstock meine Bilder verkaufe, bzw dort hochlade und monatlich Geld dafür bekomme?

    Ich will einfach nicht, dass nachher jemand kommt, wenn ich irgendwas verkaufe und ich dann schön viel Geld als Strafe zahlen muss.

    Gruß
    TSpawN


    Bei Shutterstock kannst du deine Bilder erst verkaufen, nachdem du von denen geprüft wurdest.
    Da wird nicht einfach jeder genommen, der seine Bildchen dort verkaufen mag.
    Dort werden wirklich nur gute Sachen ins Sortiment aufgenommen.

    10

    Freitag, 13. November 2009, 21:21

    Mhm, wusste garnicht dass man auch als Otto Normalverbraucher Bilder bei Shutterstock verkaufen kann.

    Lohnt des? :D

    DeviantART

    (bin atm leider inaktiv)

    11

    Freitag, 13. November 2009, 22:46

    Mhm, wusste garnicht dass man auch als Otto Normalverbraucher Bilder bei Shutterstock verkaufen kann.

    Lohnt des? :D


    Wenn du gut bist! Und wenn du vorher in eine rihcitg gute Kamera investierst. Ne Husselblad oder so.
    Dann lohnt sichs! Wie gesagt, wenn viele leute deine Bilder haben wollen., und du die schwierige aufnahmeprüfung bestehst! Einer der härsteten Jurys, bewereten da 10 deiner Bilder, wenn die die gut Finden kannst du bei shutter diene bilder hochladen...
    die meisten fallen aber durch zumindest bem ersten versuch.

    “Wer Photoshop beherrscht ist ebenso wenig Grafikdesigner, wie jemand, der Word beherrscht ein Bestsellerautor ist.”




    12

    Samstag, 14. November 2009, 01:52

    Ihr könntent ja auch erstmal Anfangen ein paar Stocks kostenlos auf sxc.hu oder so anzubieten!
    sxc.hu ist z.b. ne Partnerseite von istockphoto, oder die sind sogar vom selben anbieter glaub ich, naja verschafft euch mit euren Photos etwas an Aufmerksamkeit, wenn sie bei sxc.hu ankommen wäre es mal ein Anfang.

    Desweiteren sind glaub ich 7660 Euro im Jahr Einkommensteuerfrei und im Monat maximal 400€.

    Besser wäre es "anonym" bei der Agentur für Arbeit sich genau zu informieren.
    Du musst für sowas ja nichtmal eine GMBH gründen, man kann ja schlieslich auch einfach als Freiberufler arbeiten, aber wie es genau funktioniert ka ^^

    13

    Samstag, 14. November 2009, 12:15

    Eigenes Gewerbe anmelden:
    20-50 euro je nach Stadt/Land

    Dazu kommen div. Kosten wie IHK ca. 50 euro im Jahr, und noch min. 1 sache die ich gerade vergessen habe!

    Du kannst als Kleinunternehmer aber keinen Firmennamen erfinden sondern musst deinen Vor und Zunamen angeben.
    Durchaus erlaubt ist aber wohl das ergänzen von Vor und Zuname (Harald Fritz New Media)

    Wenn du ein Gewerbe speziell anmeldest z.B. Webdesign: Dann bist du auch dran gebunden! Durch Angeben von z.B. New Media, also neue Medien hast du erheblich mehr Bandbreite was du dann später machen kannst und darst!

    Du darfst jetzt sofort als Privatperson 800 euro im Jahr als Rechnung ausstellen ohne dafür belangt zu werden. (mitunter liegt der Betrag auch bei 780 euro... Erkundige dich bei dir vor ort!)

    Eine Anmeldung jetzt würde aufjedenfall nicht mehr lohnen. Warte bis Jahresanfang.

    Rest wurde erklärt du hast bis 17.000 euro keine Steuer zu bezahlen. Darfst diese aber auch nicht in Rechnung stellen!

    Theoretisch:
    Kannst du Hauptberuflich was anderes machen, klärst das mit deinen Chef und kannst Nebenberuflich noch z.B. Webdesigns erstellen. Wenn er nix dagegen sagt ginge das. Musst dich aber in der Richtung selber erkundigen wegen Steuern und so, weil soweit bin ich nicht ^^

    14

    Samstag, 14. November 2009, 15:44

    Desweiteren sind glaub ich 7660 Euro im Jahr Einkommensteuerfrei und im Monat maximal 400€.
    Diese 7660 Euro beziehen sich auf das Kindergeld. Solltest du diesen Betrag überschreiten dürfen deine Eltern für das komplette Jahr das Kindergeld zurückzahlen und das Kindergeld wird bis auf Neuantrag gestrichen.

    Desweiteren ist es ja immer so, dass man im Bereich Webdesign (je nach Bundesland) sich auch als Freiberufler anmelden kann. Das bedeutet man bekommt eine UstID und damit hat es sich. In manch anderen Bundesländern gilt es als Dienstleistung und damit muss automatisch ein Gewerbe angemeldet werden. Die Sache ist nur die, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass du dich privat versichern musst. Und das ist immer noch das größte Problem an der Sache. Denn das ist auch nicht gerade billig.

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