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Visual Creative
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Routinier
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Zitat
Grundsätzlich gilt vor dem Gesetz jede Einnahme die du durch etwas bekommst als zusätzliches Einkommen und ist somit im Bereich der Einkommenssteuer angesiedelt. Ohne Gewerbschein fällt es eben unter den Bereich Schwarzarbeit.
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Visual Creative
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Zitat
also nicht hinschrieben das du geld dafür willst!.... dann kann dir keiner was.... und wenn jmd. intresse hat, dann kannste immer noch mit dem privat einen preis ausmachen....
Zitat
Ja wie ist es wenn ich bei Shutterstock meine Bilder verkaufe, bzw dort hochlade und monatlich Geld dafür bekomme?
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Routinier
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Routinier
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Ja wie ist es wenn ich bei Shutterstock meine Bilder verkaufe, bzw dort hochlade und monatlich Geld dafür bekomme?
Ich will einfach nicht, dass nachher jemand kommt, wenn ich irgendwas verkaufe und ich dann schön viel Geld als Strafe zahlen muss.
Gruß
TSpawN
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Member
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Mhm, wusste garnicht dass man auch als Otto Normalverbraucher Bilder bei Shutterstock verkaufen kann.
Lohnt des?![]()
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Aufsteiger
Registrierungsdatum: 16. August 2009
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Beruf: Student der Medieninformatik
Diese 7660 Euro beziehen sich auf das Kindergeld. Solltest du diesen Betrag überschreiten dürfen deine Eltern für das komplette Jahr das Kindergeld zurückzahlen und das Kindergeld wird bis auf Neuantrag gestrichen.Desweiteren sind glaub ich 7660 Euro im Jahr Einkommensteuerfrei und im Monat maximal 400€.